Wir verfügen über
die Dichtheitsprüfung-Sachkunde
und sind somit zertifiziert die
"Dichtheitsprüfung Abwasser" durchzuführen.
Anwendung:
Grundstückseigentümer sind verpflichtet Ihre Leitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Rechtsgrundlagen dafür sind
DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, das Landeswassergesetz sowie kommunale Abwassersatzungen.
Die Frist für die Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen, ist in der Regel bis zum 31.12.2015, jedoch haben Gemeinden die Frist bereits verlängert. Wir empfehlen, bei der Gemeine nachzufragen welche Form der Dichtheitsprüfung verlangt wird und zu welcher Frist.
Klären Sie auch die Frage, ob die Dichtheitsprüfung der Grundleitung bis zum Revisionsschacht, zur Grundstücksgrenze oder bis zum Hauptkanal durchzuführen ist und in welcher Form der Nachweis vorzulegen ist (Dichtheitsprotokoll oder Videoaufzeichnung bei DIN 1986 30).
In der Regel werden Eigentümer schriftlich aufgefordert den Nachweiß auf Dichtheit vorzulegen.